AGB

Allgemeine  Geschäftsbedingungen

Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch. 

Vertragsabschluss                                                                                                                       Unsere Angebote gelten als freibleibend, insbesondere in Bezug auf Maße, Gewicht, Leistungen, Termine, Lieferzeiten und Preise. Die in Katalogen, Prospekten, im Internet o. dgl. getätigten Angaben über unsere Produkte, Leistungen sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur dann verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt sind.

Eigentumsvorbehalt                                                                                                                    Alle ausgelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen an Hauptsache und Nebengebühren unser Eigentum. Wir sind in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Kaufgegenstand abzuholen. Der Besteller verzichtet bereits hiermit auf Geltendmachung von Besitzstörungs- oder Entziehungseinreden bzw. Ansprüchen.

Liefer- und Leistungsverzug:                                                                                                      Bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergibt, haften wir nicht. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferungen (Leistungen) wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Krieg, Seuchen, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streik, Hochwasser, Katastrophenwetter, etc.).Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund auch immer, sind ausgeschlossen.

Zahlungsverzug                                                                                                                         Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung begehren oder – auch nach Übergabe der Ware – unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 25% des Kaufpreises (Nettorechnungsbetrages) zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten. Von fälligen Beträgen hat der Verbraucher Verzugszinsen in der Höhe unserer Finanzierungskosten, mindestens jedoch 5% p.a. zu entrichten. Bei Geschäftskunden 8,38% p.a.

Geflügellieferungen:                                                                                                                   Der Liefertermin von Geflügel jeglicher Art wird mit der Auftragsbestätigung als ungefähres Lieferdatum bestätigt. Der genaue Liefertermin wird spätestens in der Woche vor dem tatsächlichen Liefertermin in Abstimmung mit dem Käufer vereinbart. Verzugsfolgen treten erst ein, wenn eine derartige Vereinbarung nachweislich aus sachlich gerechtfertigten Gründen nicht zustande kommt.

Fordert der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes das Geflügel zurück, hat der Käufer kein Recht auf Futterersatzkosten oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, auch hat er kein Zurückbehalterecht.

Lieferunmöglichkeit: Höhere Gewalt, Seuchen, Krankheit, Diebstahl, Stromausfälle, Importverbot ugl. sowie Betriebsstörungen befreien den Verkäufer von der Lieferpflicht. Der Verkäufer ist in allen Fällen der Lieferunmöglichkeit verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Gewährleistung bei Geflügellieferungen: Für die Geltendmachung der Gewährleistung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 bis 7 Tage je nach Geflügelart und Alter. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Tieren ab dem Zeitpunkt der Übergabe (Vertragserfüllung) und bei „Tiermängeln mit rechtlicher Vermutungsfrist“ mit Ablauf einer Vermutungsfrist. Für die folgend genannten Krankheiten gelten folgende rechtliche Vermutungsfristen (§ 925 ABGB): Marek´sche Krankheit 28 Tage, Leukose: 21 Tage, Zitterkrankheit (AE) 10 Tage, Geflügelpocken 7 Tage, Atypische Geflügelpest (ND) 5 Tage. Tritt eine der oben angeführten Krankheiten innerhalb der rechtlichen Vermutungsfrist auf, so wird angenommen, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war und in diesem Fall liegt die Beweislast beim Gewährleistungsverpflichteten (Verkäufer). Der Beweis, dass die Krankheit innerhalb der Vermutungsfrist ausgebrochen ist, obliegt dem Käufer.Bei Mängeln betreffend Gefieder der Junghennen und Verhaltensstörungen besteht kein Gewährleistungsanspruch für den Käufer. Für Tiere die unmittelbar nach der Übgabe Zugang zum Freiland haben sowie für nicht speziell für Geflügel geeignete Stallungen, Unterbringungsmöglichkeiten oder Fütterungsproblemen erlischt die Gewährleistungspflicht!

Geltendmachung der Gewährleistung: Mängelrügen sind unverzüglich nach Erkennen des Mangels dem Verkäufer innerhalb der oben genannten Fristen schriftlich zu melden.

Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, im Falle einer Mängelrüge Untersuchungen der Lieferung im Stall des Käufers auf dessen Rechnung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Dazu wird dem Verkäufer bzw. dem beauftragten Gutachter vom Käufer unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen Zutritt zum Stall gewährt. Der Verkäufer behält sich das recht vor Mängel nur nach eingehender Untersuchung der Tiere und der unmittelbaren Umgebung anzuerkennen.

Gerichtsstand                                                                                                                             Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen mit uns ist 5020 Salzburg vereinbart. Die Anwendung Österreichischen Rechtes wird ausdrücklich vereinbart.

Nutzungsbedingungen                                                                                                                Die Inhalte dieser Web-Site sind frei nutzbar und dienen ausschließlich der Information. Es kommen durch die Nutzung der Auswahlmöglichkeiten der Webseite keinerlei Rechtsgeschäfte zwischen der Eigentümerin und den Nutzern zu Stande. Die weitere Vorgangsweise zwischen Anbietern und Nutzern und der mögliche spätere Abschluss von Aufträgen zwischen Anbietern und Nutzern liegen im ausschließlichen Ermessen der Nutzer.

Außergerichtliche Streitbeilegung                                                                                              Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss für fremde Links                                                                                        Wir verweisen auf unseren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten zu haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkter Seiten Dritter auf http://www.gefluegelhof-oberwimmer.at und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

Bild und Filmrechte                                                                                                                      Alle Bild und Filmrechte liegen bei uns bzw. bei unseren Partnern. Eine auch nur auszugsweise Verwendung von Bildern oder Filmen ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

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